Grund für die Sperrung ist der Neubau eines Gebäudes, für dessen Durchführung die vollständige Inanspruchnahme des Straßenraums erforderlich ist. Von der Sperrung ist der motorisierte Verkehr betroffen. Eine Umleitungsstrecke wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht eingerichtet. Die Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke bleibt jeweils bis zur Vollsperrung gewährleistet. Fußgängerinnen und Fußgänger können den Baustellenbereich weiterhin passieren.
Die Stadtverwaltung Lampertheim bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen und um Beachtung der eingerichteten Verkehrsregelungen.