In den Gärten
Aufgrund der Erneuerung der Fahrbahndecke muss die Straße „In den Gärten“ im Abschnitt zwischen der Bubengasse und der Sauerngasse auf Höhe der Hausnummern 65 bis 67a im Zeitraum vom 05. November bis voraussichtlich 13. November 2026 für den motorisierten Durchgangsverkehr voll gesperrt werden.
Die Zufahrt ist von beiden Seiten jeweils bis zum gesperrten Baustellenbereich möglich. Eine Durchfahrt durch den Baustellenbereich ist während der Arbeiten nicht möglich. Eine Umleitung wird ausgeschildert und erfolgt über die Burggasse und die Bubengasse.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um gegenseitige Rücksichtnahme sowie um Beachtung der aufgestellten Beschilderung, insbesondere der eingerichteten Haltverbote, gebeten.
Der genannte Zeitraum kann sich aufgrund der Witterungsverhältnisse oder unvorhergesehener Ereignisse verschieben. Die Tiefbauarbeiten werden im Auftrag der Stadt Lampertheim durchgeführt.
Wilhelmstraße
Die Wilhelmstraße im Teilstück zwischen dem Falterweg und der Wormser Straße (B 44) muss vom 09. November bis voraussichtlich 11. November für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt werden.
Grund für die Vollsperrung ist der Abbau eines Baukrans im Bereich der dortigen Großbaustelle auf Höhe der Hausnummer 109.
Seit Beginn der Baumaßnahme konnte durch eine gesonderte Verkehrsführung mit Einbahnstraßenregelung und Fahrspursperrung die Ausfahrt aus der Wilhelmstraße auf die B 44 weiterhin ermöglicht werden. Eine Einfahrt von der B 44 in die Wilhelmstraße in Richtung Stadtmitte ist hingegen bereits seit Beginn der Baumaßnahme nicht mehr möglich.
Aufgrund der umfangreichen Arbeiten zum Abbau des Baukrans kann diese Verkehrsführung während des genannten Zeitraums nicht aufrechterhalten werden. Daher ist eine vollständige Sperrung im unmittelbaren Baustellenbereich erforderlich. Somit ist während dieser Zeit auch die Ausfahrt aus der Stadtmitte über die Wilhelmstraße auf die B 44 nicht möglich.
Für die Dauer der Vollsperrung werden entsprechende Umleitungen sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für die Fußgänger eingerichtet und ausgeschildert.
Die Vollsperrung beschränkt sich ausschließlich auf den unmittelbaren Baustellenbereich. Die Zufahrt zu den angrenzenden Grundstücken bleibt für die Anwohner weiterhin möglich. Lediglich eine Durchfahrt zwischen dem Falterweg und der Wormser Straße (B 44) ist während der Arbeiten nicht möglich.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer, die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten und den betroffenen Bereich nach Möglichkeit zu umfahren. Für die entstehenden Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen bittet die Stadtverwaltung um Verständnis.